Der Ortsfischereiverein Regen bietet in Zusammenarbeit mit dem Landgasthof "zum oberen Wirt" ein 3-Tagesfischpaket für passionierte
Fliegenfischer mit 2 Übernachtungen incl. Frühstück, Lunchpaket für die kleine Pause zwischendurch und 3-Tageskarte für unser Fließgewässer an.
Vorab zu Ihrer Reservierung benötigen wir eine elektronische Kopie Ihres gültigen Fischereischeins an
Reservierung erfolgt direkt über den Landgasthof "zum oberen Wirt" oder telefonisch unter 09921/1888.
Bei Korrektheit Ihrer Angaben sowie der Vorlage Ihres original gültigen Fischerscheins liegt Ihre Fanglizenz bereits bei Check In
im Landgasthof "zum oberen Wirt" vor und das Personal an der Rezeption weißt Sie in die Örtlichkeiten ein.
Sehr geehrter Angelfreund,
in unserem Gewässer ist der Huchen noch heimisch und wir sind bemüht, diesen Edelfisch nicht aussterben zu lassen. Deshalb brauchen wir die Meldungen jedes gefangenen Huchens für den Besatzausgleich. Die Meldung werden bei den Kartenausgabestellen oder bei der Vorstandschaft erbeten.
Jeder Fischer ist verpflichtet, alle gefangenen Fische, die entnommen werden, sofort nach dem Fang mit Kugelschreiber in Zentimeter in die Fangliste (Rückantwortkarte) einzutragen.Diese Fangliste ist nach Beendigung der Fischerei an den OFV-Regen e.V. zurückzusenden.
Im Zeitraum von Juli bis Oktober kann es in Teilbereichen (gem. Beschilderung) zu Sperrung aufgrund Besatzmaßnahmen kommen.
Über aktuelle Ereignisse am Gewässer ist sich vorab auf unserer Homepage www.fischereiverein-regen.de zu informieren.
Es gelten die Ausführungsbestimmungen des bayerischen Fischereigesetzes sowie die vereinsinternen Bestimmungen über Schonzeit und Schonmaße
gem. Tabelle.
Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen haben den Entzug des Erlaubnisscheins zur Folge und berechtigen zur Einziehung der gefangen Fische sowie zur strafrechtlichen Verfolgung. Wir bitten jegliche Verstöße gegen Fangbedingungen, Fischerei und Umweltgesetzte sofort bei der Polizeiinspektion Regen (09921/94080) oder der Vorstandschaft anzuzeigen. Maßband, Lösezange und Rachensperre ohne Spitzen sind ständig mitzuführen.
Der OFV Regen haftet für keinerlei Schäden und Unfälle im Fischereirevier.
Außerdem ist besonders darauf zu achten, dass keine Forst- oder Flurschäden entstehen.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Erholung an unserem Fischwasser und ein kräftiges „Petri Heil“.
Es darf mit maximal zwei Handangeln gefischt werden, davon nur eine auf Raubfisch.
Fanglimit: 2 Fische pro Tag davon nur 1 Hecht, 3 Barsche oder 5 Köderfische.
Bei Erreichen des Fanglimits ist das Fischen einzustellen.
Nach Entnahme eines Hechtes ist das Spinn- und Raubfischen unverzüglich einzustellen.
Das Fischen mit Kunstköder und totem Köderfisch ist erst ab dem 01.Juni erlaubt (Trockenfliege und Nymphe ausgenommen).
Das Fischen mit Wurm und Made, auch künstlich, ist ab 01.Mai bis 15.November erlaubt.
Jugendfischer Stausee:
Jugendliche von 10 bis 18 Jahren ohne Fischerprüfung, nur mit Jugendfischereischein, dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen.
Sie dürfen nicht Fliegen- oder Raubfischen.
Ausgewiesene Wildwasserstrecke von Schwarzachbach bis Ende Wildwasser/Beginn Stauseestrecke gem. Beschilderung.
Fanglimit: 2 Salmoniden davon max. 1 Äsche pro Tag und maximal 1 Huchen pro Saison.
Bei Erreichen des Fanglimits ist das Fischen einzustellen.
Alle Weißfische, mit Außname Aitel ab 35cm, sind ganzjährig geschont.
Fliegenfischen nur mit geeigneter Ausrüstung (Fliegenrute/Rolle).
Folgende Köder sind erlaubt:
Trockenfliege und Nymphe auf Einfachhaken (Schonhaken oder angedrückter Widerhaken)
Köderbeschränkungen:
Nur eine Fliege auf dem Vorfach
Ohne Doppelkopfbeschwerung oder Vorblei
Keine Jighaken.
Maximale Hakengröße #8
Jugendfischer Wildwasser:
Jugendliche von 10 bis 18 Jahren ohne Fischerprüfung, nur mit Jugendfischereischein, dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen.
Ausgewiesene Huchenstrecke von Schwarzachbach bis Ende Wildwasser/Beginn Stauseestrecke gem. Beschilderung.
Fanglimit:1 Huchen pro Saison. Dieser muss am Fangtag bei dem 1. oder 2. Vorsitzenden gemeldet werden.
Bei Erreichen des Fanglimits ist das Fischen einzustellen.
Alle Weißfische, mit Außname Aitel ab 35cm, sind ganzjährig geschont.
Folgende Köder sind erlaubt:
Wobbler, Gummifisch, Jerkbait und Streamer mindestens 18cm mit angedrücktem Widerhaken oder Schonhaken.
Verboten ist:
•Die Entnahme von Fischen aus den Vereinsgewässern um andere Gewässer zu besetzen sowie das
Einsetzen von Fischen in die Vereinsgewässer
•Das Fischen von der Bundesstraßenbrücke
•Motorisierte Boote jeder Art
•Das Fischen im sogenannten Schliersee, auf der Karte rot markiert
•Das Verschenken von Fischen um weiterfischen zu können
•Das Fischen mit Senknetz
•Das Fischen mit Salmoniden als Köder