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Der Ortsfischereiverein Regen bietet in Zusammenarbeit mit dem Landgasthof "zum oberen Wirt"  ein 3-Tagesfischpaket für passionierte Fliegenfischer mit 2 Übernachtungen incl. Frühstück, Lunchpaket für die kleine Pause zwischendurch und 3-Tageskarte für unser Fließgewässer an.

Vorab zu Ihrer Reservierung benötigen wir eine elektronische Kopie Ihres gültigen Fischereischeins an info@fischereiverein-regen.de
Reservierung erfolgt direkt über den Landgasthof "zum oberen Wirt" oder telefonisch unter 09921/1888.
Bei Korrektheit Ihrer Angaben sowie der Vorlage Ihres original gültigen Fischerscheins liegt Ihre Fanglizenz bereits bei Check In
im Landgasthof "zum oberen Wirt" vor und das Personal an der Rezeption weißt Sie in die Örtlichkeiten ein.



Gewässerübersicht Tageskarte 3-Tageskarte Jugendfischer Hecht/Huchenkarte ab 01.10*
Stausee ab 01.04. 15€ entfällt 6€ entfällt
Wildwasser ab 01.05. 25€ 60€ 25€ 50€


unsere Kartenverkaufsstellen
Hejfish.com
Online Kartenverkauf
https://hejfish.com/d/13192-regener-see
https://hejfish.com/d/13193
Bäckerei Schnierle
Moizerlitzplatz 22
94209 Regen
0175/4141408
www.baeckerei-schnierle.de
Aral-Tankstelle
Ruselstr. 37
94209 Regen
09921/2431
Zoo & Angelsport Pointinger
Grandmühlstr. 5
94244 Geiersthal
09923/842470
Allgemeines:
Sehr geehrter Angelfreund,
in unserem Gewässer ist der Huchen noch heimisch und wir sind bemüht, diesen Edelfisch nicht aussterben zu lassen. Deshalb brauchen wir die Meldungen jedes gefangenen Huchens für den Besatzausgleich. Die Meldung werden bei den Kartenausgabestellen oder bei der Vorstandschaft erbeten.

Jeder Fischer ist verpflichtet, alle gefangenen Fische, die entnommen werden, sofort nach dem Fang mit Kugelschreiber in Zentimeter  in die Fangliste (Rückantwortkarte) einzutragen.Diese Fangliste ist nach Beendigung der Fischerei an den OFV-Regen e.V. zurückzusenden.
Im Zeitraum von Juli bis Oktober kann es in Teilbereichen (gem. Beschilderung) zu Sperrung aufgrund Besatzmaßnahmen kommen.

Über aktuelle Ereignisse am Gewässer ist sich vorab auf unserer Homepage www.fischereiverein-regen.de zu informieren.

Hinweise:
Es gelten die Ausführungsbestimmungen des bayerischen Fischereigesetzes sowie die vereinsinternen Bestimmungen über Schonzeit und Schonmaße
gem. Tabelle.

Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen haben den Entzug des Erlaubnisscheins zur Folge und berechtigen zur Einziehung der gefangen Fische sowie zur strafrechtlichen Verfolgung. Wir bitten jegliche Verstöße gegen Fangbedingungen, Fischerei und Umweltgesetzte sofort bei der Polizeiinspektion Regen (09921/94080) oder der Vorstandschaft anzuzeigen. Maßband, Lösezange und Rachensperre ohne Spitzen sind ständig mitzuführen.
Der OFV Regen haftet für keinerlei Schäden und Unfälle im Fischereirevier.
Außerdem ist besonders darauf  zu achten, dass keine Forst- oder Flurschäden entstehen.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Erholung an unserem Fischwasser und ein kräftiges „Petri Heil“.

Stausee (erhältlich ab 01.04.): 
Es darf mit maximal zwei Handangeln gefischt werden, davon nur eine auf Raubfisch.
Fanglimit: 2 Fische pro Tag davon nur 1 Hecht,  3 Barsche oder 5 Köderfische.
Bei Erreichen des Fanglimits ist das Fischen einzustellen.

Nach Entnahme eines Hechtes ist das Spinn- und Raubfischen unverzüglich einzustellen.

Das Fischen mit Kunstköder und  totem Köderfisch ist erst ab dem 01.Juni erlaubt (Trockenfliege und Nymphe ausgenommen).
Das Fischen mit Wurm und Made, auch künstlich, ist ab 01.Mai bis 15.November erlaubt.
Jugendfischer Stausee:
Jugendliche von 10 bis 18 Jahren ohne Fischerprüfung, nur mit Jugendfischereischein, dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen. 
Sie dürfen nicht Fliegen- oder Raubfischen.

Wildwasser (erhältlich ab 01.05.):
Ausgewiesene Wildwasserstrecke von Schwarzachbach bis Ende Wildwasser/Beginn Stauseestrecke gem. Beschilderung.
Fanglimit: 2 Salmoniden davon max. 1 Äsche pro Tag und maximal 1 Huchen pro Saison.
Bei Erreichen des Fanglimits ist das Fischen einzustellen.
Alle Weißfische, mit Außname Aitel ab 35cm, sind ganzjährig geschont.
Fliegenfischen nur mit geeigneter Ausrüstung (Fliegenrute/Rolle).
Folgende Köder sind erlaubt:
Trockenfliege und Nymphe auf Einfachhaken (Schonhaken oder angedrückter Widerhaken)
Köderbeschränkungen:
Nur eine Fliege auf dem Vorfach 
Ohne Doppelkopfbeschwerung oder Vorblei
Keine Jighaken.
Maximale Hakengröße  #8 
Jugendfischer Wildwasser:
Jugendliche von 10 bis 18 Jahren ohne Fischerprüfung, nur mit Jugendfischereischein, dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen.

Hecht/Huchenkarte ab 01.10. (erhältlich auf Anfrage)
Ausgewiesene Huchenstrecke von Schwarzachbach bis Ende Wildwasser/Beginn Stauseestrecke gem. Beschilderung.
Fanglimit:1 Huchen pro Saison. Dieser muss am Fangtag  bei dem 1. oder 2. Vorsitzenden gemeldet werden.
Bei Erreichen des Fanglimits ist das Fischen einzustellen.
Alle Weißfische, mit Außname Aitel ab 35cm, sind ganzjährig geschont.
Folgende Köder sind erlaubt:
Wobbler, Gummifisch, Jerkbait und Streamer mindestens 18cm mit angedrücktem Widerhaken oder Schonhaken.

Verboten ist:
Die Entnahme von Fischen aus den Vereinsgewässern um andere Gewässer zu besetzen sowie das
Einsetzen von Fischen in die Vereinsgewässer
Das Fischen von der Bundesstraßenbrücke
Motorisierte Boote jeder Art
Das Fischen im sogenannten Schliersee, auf der Karte rot markiert
Das Verschenken von Fischen um weiterfischen zu können
Das Fischen mit Senknetz
Das Fischen mit Salmoniden als Köder


Schonzeiten/Maße:

Aitel keine Schonzeit ab 35cm 
Äsche 16.Nov mit 30.Apr ab 40cm
Barbe  ganzjährig geschont  
Barsch keine Schonzeit ab 25cm
Bachforelle 01.Okt mit  30.Apr ab 30cm
Hasel ganzjährig geschont
Hecht 01.Jan mit 31.Mai ab 60
Huchen 15.Feb mit 30.Sep ab 90cm
Karpfen keine Schonzeit ab 35cm
Mühlkoppe ganzjährig geschont  
Nase 01.Mrz mit 30.Apr ab 40cm
Regenbogenforelle 16.Nov mit 30.Apr ab 35cm
Rotfeder keine Schonzeit
Rutte keine Schonzeit ab 40cm
Schleie 01.Mai mit 30.Jun ab 30cm